Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG, SR 944.3) und des Schweizerischen Obligationenrechts.

1. Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch GirAutoBus Sagl und der Bezahlung der vorgesehenen Anzahlung zustande. Mit der Buchung erklärt der Kunde, die vorliegenden Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben, mit Wirkung für sich selbst und für alle angemeldeten Teilnehmenden.

2. Preise und Zahlungsmodalitäten

Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), pro Person und inklusive der im Reiseprogramm beschriebenen Leistungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • Anzahlung von 30% bei der Buchung.
  • Restzahlung bis spätestens 30 Tage vor der Abreise.
  • Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor der Abreise ist der gesamte Betrag geschuldet.

3. Preisänderung

Gemäss Art. 6 PRG darf der vereinbarte Preis nur dann geändert werden, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht, und ausschliesslich bei Änderungen der Transporttarife, der Flughafen-/Hafengebühren oder der Wechselkurse, in jedem Fall jedoch nicht später als 21 Tage vor der Abreise. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% hat der Kunde das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.

4. Annullierung durch den Kunden — Kostenfolgen

Bei einem Verzicht auf die Reise schuldet der Kunde die folgenden Annullierungskosten, berechnet auf dem Gesamtreisepreis, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Person:

  • Bis 60 Tage vor der Abreise: 15%
  • Von 59 bis 30 Tage vorher: 30%
  • Von 29 bis 15 Tage vorher: 50%
  • Von 14 bis 7 Tage vorher: 7%
  • Von 6 bis 2 Tage vorher: 90%
  • Am Abreisetag selbst oder bei Nichterscheinen: 100%

Die Annullierung muss schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail oder eingeschriebener Brief). Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Annullierungsversicherung.

5. Übertragung des Vertrags

Der Kunde kann seinen Vertrag auf eine Drittperson übertragen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllt, sofern er dies GirAutoBus Sagl mindestens 7 Tage vor der Abreise schriftlich mitteilt. Übertragende und übernehmende Person haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und allfälliger Übertragungskosten.

6. Annullierung oder Änderung durch den Veranstalter

GirAutoBus Sagl behält sich das Recht vor, die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (Mitteilung bis 21 Tage vor der Abreise) oder aus Gründen höherer Gewalt zu annullieren. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der einbezahlten Beträge, unter Ausschluss weiterer Entschädigungen. Nicht wesentliche Programmänderungen (Route, Zeiten, Transportmittel) stellen keine Vertragsverletzung dar.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, über eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass und, soweit erforderlich, über Visum und Gesundheitszeugnisse zu verfügen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

8. Haftung

GirAutoBus Sagl haftet für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags im Sinne der Art. 13 ff. PRG. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den auf den Transport anwendbaren internationalen Übereinkommen. Für übrige Schäden ist die Haftung auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Beanstandungen

Allfällige Mängel bei den Leistungen sind unverzüglich der Reisebegleitung oder dem Leistungserbringer vor Ort zu melden, damit sie umgehend behoben werden können. Gemäss Art. 10 PRG müssen schriftliche Beanstandungen innert 30 Tagen nach Reiseende bei GirAutoBus Sagl eintreffen, andernfalls verwirkt der Anspruch.

10. Versicherungen

Im Reisepreis ist keine Versicherung inbegriffen. Wir empfehlen den Abschluss von Annullierungs-, Heilungskosten- und Gepäckversicherungen, die wir auf Wunsch vermitteln können.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht Schweizer Recht. Für jede Streitigkeit ist ausschliesslich der Gerichtsstand Mendrisio (Kanton Tessin) zuständig, unter Vorbehalt des zwingenden Gerichtsstands am Wohnsitz des Konsumenten gemäss Art. 32 ZPO.